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   BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3379
BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93 (https://dejure.org/1993,3379)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1993 - 1 StR 251/93 (https://dejure.org/1993,3379)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 1 StR 251/93 (https://dejure.org/1993,3379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Vereidigungsverbot durch die Vereidigung eines der Tat Verdächtigen - Unterlassene Belehrung und Verstoß gegen das Vereidigungsverbot als Strafmilderungsgründe - Besondere Milderungsgründe bei bereits dem Tatrichter vorliegenden Anhaltspunkten bezüglich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 46, 154; StPO §§ 55, 60 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93
    Dies gilt auch dann, wenn dem vereidigenden Richter die Verdachtsmomente, die eine Tatbeteiligung des Zeugen als möglich erscheinen lassen, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Vereidigung nicht bekannt waren (BGHSt 23, 30 und 27, 74, 75).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76

    Verurteilung wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93
    Dies gilt auch dann, wenn dem vereidigenden Richter die Verdachtsmomente, die eine Tatbeteiligung des Zeugen als möglich erscheinen lassen, im Zeitpunkt der Entscheidung über die Vereidigung nicht bekannt waren (BGHSt 23, 30 und 27, 74, 75).
  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der

    Auszug aus BGH, 18.05.1993 - 1 StR 251/93
    Dies wäre - entgegen der Auffassung des Landgerichts - hinreichender Anlaß für die Nachholung einer Belehrung nach § 55 StPO und insbesondere auch für ein Absehen von der Vereidigung nach § 60 Nr. 2 StPO gewesen (BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1 u. 3 m.w.Nachw.).
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